"Rückwaren" sind Waren, die aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden und deren Wiedereinfuhr bereits im Zeitpunkt der Ausfuhr beabsichtigt ist oder deren Wiedereinfuhr nicht geplant war, aber aufgrund besonderer Umstände stattfindet. Liegen die Voraussetzungen für die Abfertigung als Rückwaren vor, können diese Waren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in den freien Verkehr übergeführt werden.
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