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Dokumente gegen Akzept-Inkasso

Ein Dokument gegen Akzept (d/a = documents against acceptance) ist eine häufig vorkommende Form einer Zahlungsklausel bei Außenhandelsverträgen.



Im Gegensatz zur Zahlungsbedingung Dokument gegen Kasse enthält der Inkassoauftrag von Exportierenden die Weisung, die Transportdokumente den Importierenden nur auszuhändigen, wenn diese einen auf sie gezogenen Wechsel in Höhe des Rechnungsbetrages akzeptieren. Statt einer direkten Gutschrift durch die Hausbank von Importierenden, erhalten Exportierende ein Bankakzept. Exportierende haben Importierenden damit einen Lieferantenkredit gewährt. Bei Fälligkeit legen Inhabende des Wechsels diesen bei der Hausbank von Importierenden vor. Letztere beauftragen dann ihre Bank den Wechsel einzulösen. Die Zahlungssicherheit wird bei dieser Form durch die Wechselstrenge garantiert.

 

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument Zahlungsbedingungen