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Export/Ausfuhr

Lieferung von Waren ins Ausland.



Häufig wird eine Lieferung von Waren zwischen EU-Saaten als Verbringung bezeichnet. Der Begriff Export oder Ausfuhr wird dann nur für eine Lieferung in ein Land außerhalb der EU – das ist ein Drittland – verwendet. Bei dieser Art von Exporten ist eine zollrechtliche Ausfuhrabfertigung erforderlich. Neben Waren können auch Dienstleistungen exportiert werden.  

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/916/ausfuhr-v13.html

IHK Region Stuttgart, Dokument 8771