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Freihandelszone

Freihandelszonen sind Gebiete, in denen sich die Partnerländer vertraglich in einem Freihandelsabkommen bzw. Präferenzabkommen verpflichten, untereinander weder Zölle zu erheben noch die Warenströme mengen- und wertmäßig zu beschränken.



Alle tarifären und nicht tarifären Handelshemmnisse werden mit dem Ziel, eine Steigerung des Außenhandels der Vertragspartner*innen zu erreichen, abgebaut. Im Gegensatz zu einer Zollunion bleibt die jeweilige Zollautonomie der einzelnen Länder gegenüber Nicht-Mitgliedsländern (Drittstaaten) erhalten.

 

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/3524/freihandelszone-v11.html