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Gemeinschaftswaren/Unionswaren

Gemeinschaftswaren sind nach dem Zollkodex der Europäischen Union (EU) Waren, die in der EU gewonnen oder hergestellt worden sind.



Zu Gemeinschaftswaren zählen auch Waren aus Drittländern, die durch ein ordnungsgemäß durchgeführtes Zollverfahren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden sind. 

 

weiterführende Links:

Webseite Zoll - Allgemeine Bestimmungen